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Gut zu wissen

Was ist eigentlich Gleichheit?

Unsere Gesellschaft besteht aus vielen unterschiedlichen Menschen. Daraus entsteht eine besondere Vielfalt. Diese Vielfalt anzuerkennen und zu schützen ist ein wesentliches Merkmal der AWO. Deshalb gehört die Gleichheit zu den Grundwerten der AWO.

Was zunächst paradox klingt, ist auf den zweiten Blick leicht verständlich: Für die AWO gründet Gleichheit in der gleichen Würde aller Menschen. Sie verlangt gleiche Rechte vor dem Gesetz, gleiche Chancen am politischen und sozialen Geschehen teilzunehmen und das Recht auf soziale Absicherung. Im deutschen Grundgesetz ist Gleichheit in den Grundrechten verankert. Dort steht bereits in Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Weiter ist erläutert, dass niemand aufgrund von Herkunft, Sprache, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Damit ist Gleichheit ein wesentliches Merkmal von Demokratie und ein Bestandteil von Gerechtigkeit.

Schon in der Französischen Revolution 1789 war der Ruf nach Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit ein Leitmotiv. Seit 2006 gibt es in Deutschland zudem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das umgangssprachlich häufig als Antidiskriminierungsgesetz bekannt ist. Dieses Gesetz soll die Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verhindern und beseitigen. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Dies kann zum Beispiel der Zugang zu einer Arbeit oder Wohnraum, der berufliche Aufstieg oder Bildung sein.

Für die AWO gründet Gleichheit in der gleichen Würde aller Menschen.

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