30.06.2025

Rechtsgutachten auf ein Gesellschaftsjahr stärkt BFD und FSJ

Viele Einrichtungen und Organisationen, die dem Gemeinwohl dienen, sind in hohem Maße auf die Unterstützung durch das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) angewiesen. Eine der zentralen Forderungen, die Trägerorganisationen nun offenbar mit rechtlicher Rückendeckung erheben können, ist die Sicherstellung einer überjährigen Finanzierung dieser Dienste – insbesondere durch die Aufhebung bestehender Kontingentierungen. Das ist das Ergebnis eines am Mittwoch, 25. Juni, veröffentlichten Rechtsgutachtens der Bertelsmann Stiftung.

Nahezu alljährlich ringen die zuständigen Verbände und Organisationen um Anerkennung und Wertschätzung der Freiwilligendienste, aber auch um den Erhalt der Leistungen, die von der Politik zwar grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden. Trotzdem drohen in ebensolcher Regelmäßigkeit Einschnitte bei der Förderung. Wo eine Erhöhung der Budgets vonnöten wäre, wird allzu häufig über empfindliche Kürzungen debattiert.

Eine mindestens mittelfristige Planungssicherheit ist für die Freiwilligendienste jedoch essenziell wichtig, um Einsätze zu organisieren, Einrichtungen verlässliche Entlastungen und jungen Menschen eine Perspektive in Aussicht zu stellen. Der stete Druck aufgrund der unklaren Finanzierungssituation sorge dafür, dass „die Dienste grundsätzlich in ihrer Existenz bedroht sind“, hatte Anne Brandt (Leitung AWO Beratungsstelle Freiwilligendienste) bereits im Frühjahr gewarnt, als während der Koalitionsverhandlungen die Verpflichtungsermächtigung zur BFD-Förderung zu kippen drohte. „Denn in bedeutsamen Phasen müssen wir Menschen absagen und enttäuschen. Damit verlieren wir jene, die sich ein ganzes Jahr lang freiwillig in den Dienst der Gesellschaft stellen wollten. Dieses Signal an Engagement, Solidarität und Menschlichkeit ist fatal – und spielt den falschen politischen Kräften in die Hände, die den Sozialstaat ohnehin zusammenkürzen wollen".

Das von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Dr. Klaus Krebs untersuchte unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, ob und inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst bundesgesetzlich geregelt werden kann. Dass dieser nun für alle Formate durch den Bund eingeführt und finanziell gefördert werden könne, damit nicht zuletzt die Zahlung eines existenzsichernden Freiwilligengeldes durch den Bund möglich sein kann, ist ein wichtiges Zeichen. Brandt: „Damit lässt sich der Charakter der Freiwilligendienste als Bildungsjahr allemal unterstreichen. Verbinden ließen sich die neuen Optionen nicht minder mit dem möglichen neuen Wehrdienstgesetz, wenn das Angebot der Freiwilligendienste ebenfalls Eingang in das Anschreiben an alle Schulabgänger*innen findet.“

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Kontakt

Marc Geschonke
Referent Kommunikation